FAQ – Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Hausarztmodelle
Wir sind mit einer Ausnahme bei allen Hausarztmodellen, die im Kanton Baselland gelten, dabei. Einzelne Kassen erstellen ohne Rücksprache mit den Ärzten eigene Ärztelisten. Sollten Sie unsere Namen auf einer derartigen Liste ausnahmsweise nicht finden, besprechen Sie dies mit uns.)

Was geschieht bei einem versäumten Termin?
Wir bitten Sie höflich um pünktliches Erscheinen zum vereinbarten Termin. Abmeldungen erbitten wir am Vortag. Wenn Sie ohne Abmeldung nicht erscheinen, berechnen wir Ihnen für die Umtriebe in der Regel 25.– bis 50.– Franken, die von der Kasse nicht rückerstattet werden. Wir tun unserseits alles, um den Termin einzuhalten. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis bei Verzögerungen, die zu Wartezeiten führen können.

Arztrechnung

Warum senden wir die Rechnung an Sie und nicht direkt an die Krankenkasse?
Wir senden die Rechnung an Sie, damit Sie sie selber kontrollieren und entscheiden können, ob Sie diese weiterleiten wollen oder nicht. Die direkte Abrechnung mit der Versicherung würde Ihnen keine Einsparung bringen, hingegen verteuert es den administrativen Aufwand und bringt Patient und Arzt in Abhängigkeit von den Kassen. Zudem stehen Sie als Patient und nicht die Krankenkasse in einem Behandlungsverhältnis und haben daher auch Anspruch auf eine korrekte und kontrollierbare Rechnung.

Wie gehe ich vor nach Erhalt der Rechnung?
Bitte überprüfen Sie die Rechnung und bezahlen Sie sie mit dem beigelegten Einzahlungsschein innert 30 Tagen. Den Rückerstattungsbeleg senden Sie an Ihre Krankenkasse. Wenn Sie Fragen haben, geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Überprüfen die Kassen meine Arztrechnung?
Ja. Jede einzelne Rechnung wird von Ihrer Krankenkasse kontrolliert und in einer Statistik erfasst. So können die Krankenkassen die einzelnen Arztpraxen miteinander vergleichen. Wenn ein Arzt deutlich über dem Durchschnitt liegt, wird er gemahnt und kann zu Rückerstattungen verpflichtet werden. Bei uns ist dieser Fall in den 20 Jahren unseres Bestehens nie eingetreten.

Welcher Tarif wird bei Krankheit angewendet?
Die Rechnung für kassenpflichtige Leistungen wird nach Tarmed-Tarif erstellt. Dies ist ein gesamtschweizerisches Tarifsystem, welches in jedem Kanton einen eigenen Taxpunktwert hat. Im Kanton Baselland beträgt er derzeit 93 Rappen. Die Leistung des Arztes wird im Wesentlichen in 5-Minutenschritten abgegolten. Dazu kommen einzelne Leistungen bei Untersuchung durch den Arzt oder die Medizinische Praxisassistentin, Berichten, Röntgen und Laboruntersuchungen sowie gewisse Verbände. Jede einzelne Leistung ist auf der Rechnung detailliert aufgeführt.

Welcher Tarif wird bei Unfall angemeldet?
Für Unfälle wird ebenfalls das Tarmedsystem angewendet.

Sie sind beim Arbeitgeber gegen Unfall versichert:
Dann haben Sie mit der Rechnung nichts zu tun, weil wir direkt mit der Versicherung abrechnen. Wir bitten Sie einzig darum, den Unfall unverzüglich beim Arbeitgeber anzumelden. Der sog. Unfallschein, den Sie nach der Anmeldung vom Arbeitgeber erhalten, gilt auch als Arbeitsunfähigkeitszeugnis und muss bei jeder Konsultation vom Arzt unterschrieben werden. Der Unfallschein wird Ihnen nur zugestellt, wenn sie länger als drei Tage nicht arbeiten können.

Sie sind bei der Krankenkasse gegen Unfall versichert:
Dann funktioniert die Rechnungsstellung wie bei einem Krankheitsfall. Sie sollten auch in diesem Fall eine Unfallmeldung an die Krankenkasse machen. Die Rechnungsstellung erfolgt an Sie. Bitte senden Sie sofort den Rückerstattungsbeleg an Ihre Krankenkasse ein.

Ich bin mit einer Rechnung nicht einverstanden. Was tun?
Wenn Sie mit einer Rechnung nicht einverstanden sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Fehler können vorkommen. Meistens können die Probleme im Gespräch gelöst werden. Wenn dies nicht gelingt, steht Ihnen der Ombudsmann der Ärztegesellschaft Baselland zur Verfügung. Sie erreichen ihn über das Sekretariat der Ärztegesellschaft Baselland, Renggenweg 1, 4450 Sissach. Tel. 061 976 98 08 oder fschwab@hin.ch.

Was kostet ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis?
Arbeitsunfähigkeitszeugnisse werden gegen eine Gebühr von 10.– Fr. ausgestellt. Sie unterstehen nicht der Rückerstattungspflicht der Krankenkassen.

Medikamente und medizinische Artikel

Welche Medikamente und Artikel können Sie bei uns beziehen?
Sie können bei uns sämtliche Medikamente und Artikel, die auf dem Markt sind, beziehen, wenn Sie bei uns Patientin oder Patient sind.

Kann ich auch Generika bekommen?
Wir legen Wert auf eine günstige Medikamentenbehandlung und geben oft Generika ab. Generika enthalten den gleichen Wirkstoff wie Originalprodukte, sind aber günstiger im Preis. Selbstverständlich führen wir auch alle Originalmedikamente.

Wer kontrolliert die Medikamentenabgabe?
Die Abgabe der Medikamente unterliegt einer Bewilligung durch die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Baselland. Der Kantonsapotheker kontrolliert die Einhaltung der Abgabevorschriften durch Inspektionen.

Was kosten Medikamente beim Arzt?
Medikamente kosten bei uns etwa zehn Prozent weniger als in einer Apotheke, weil keine Patiententaxen erhoben werden.

Kann ich Medikamente auch in einer Apotheke beziehen?
Ja, Sie haben die freie Wahl, wo Sie Ihre Medikamente beziehen wollen. In jedem Fall steht Ihnen auch ein Rezept zu. Dieses können sie in jeder Apotheke in der Schweiz einlösen (in der Regel mit Verrechnung der Patiententaxen). Sie können das Rezept auch an eine Versandapotheke Ihrer Wahl schicken. Wir empfehlen Ihnen aber den Bezug der Medikamente in der Praxis, weil Sie und die Krankenkasse damit etwa zehn Prozent Kosten sparen.

Qualitätskontrollen

Welche Qualitätskontrollen werden durchgeführt?
Wir führen regelmässig die gesetzlich geforderten Qualitätskontrollen in der eigenen Patientenapotheke, im Labor und im Röntgen durch. Für das Betreiben der Röntgenanlage wird ein zusätzliches Zertifikat verlangt, welches Frau Dr.med. Evelyne Wagner-Giuliani innehat. Wöchentlich findet ein Praxisrapport mit dem ganzen Team statt.

Welche Fortbildungen besuchen die Ärzte?
Jeder Arzt in der Schweiz ist verpflichtet, 60 Stunden Fortbildung pro Jahr in seinem Fachgebiet zu besuchen.

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